Jusos begrüßen Urteil des EuGH zu längeren Kündigungsfristen

Veröffentlicht in Pressemitteilung

Die Jusos Ludwigshafen begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu längeren Kündigungsfristen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 25 Jahren. Dieser hat Regelungen über Kündigungsfristen in Deutschland als unzulässige Altersdiskriminierung verworfen. Eine Vorschrift, wonach nur die Betriebszugehörigkeit nach dem 25. Geburtstag die Kündigungsfrist verlängert, dürfe ab sofort nicht mehr angewendet werden, so die Richter des EuGH.

„Ich bin sehr froh über das Urteil des Europäischen Gerichtshof. So wird verhindert, dass in Deutschland weiterhin jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schneller gekündigt werden können. Es ist gut, dass ab sofort nur noch die Zeit der Betriebszugehörigkeit ausschlaggebend für die Länge der Kündigungsfrist ist”, kommentiert der Vorsitzende der Ludwigshafener Jusos David Schneider das Urteil.

Seit 1926 steht im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass jüngeren Arbeitnehmern schneller gekündigt werden kann, weil die Zeiten, die man vor Vollendung des 25. Lebensjahres im Betrieb gearbeitet hat, nicht angerechnet werden müssen. Diese Regelung hat der Europäische Gerichtshof jetzt gekippt, da sie gegen europäisches Recht verstößt, das eindeutig eine Diskriminierung aufgrund des Alters verbietet.

„Die Bundesregierung ist nun gefordert, möglichst schnell das deutsche Arbeitsrecht entsprechend zu ändern. Unabhängig davon können sich Betroffene in einem Rechtsstreit ab sofort auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen”, so David Schneider, Vorsitzender der Jusos abschließend.

 

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